Ohne das es zieht:

Frische luft – auch bei geschlossenem Fenster

Wer heutzutage ein neues Haus baut oder ein altes Haus modernisiert und sich dabei mit Fenstern beschäftigt, wird schnell feststellen, dass neue Fenster vor allen Dingen eins sind: dicht.

 

Das ist auch so gewollt, denn zum einen fordert es die Energieeinsparverordnung und zum anderen ist es bei steigenden Energiekosten natürlich auch zeitgemäß, die Schwachstellen und Undichtigkeiten der Gebäudehülle abzustellen.

 

Dabei bleibt aber Eines häufig auf der Strecke: Nämlich das diese Undichtigkeiten auch eine Funktion hatten. Durch sie wurde ein stetiger Luftwechsel gewährleistet und auch die anfallende Feuchtigkeit abgeführt. Eigenschaften, die heute in der Regel nicht ausreichend gegeben sind. Ein bis zweimal täglich Stoßlüften wie früher oder schlimmer, ein Fenster dauernd gekippt lassen, reichen nicht aus, um die Raumluft ausreichend auszutauschen.

 

Die DIN 1946-6 „Lüftung von Wohnungen“ fordert daher, dass ein Mindestluftwechsel zum Feuchteschutz nutzerUNabhängig sein muss. Das Fenster zum Lüften öffnen können muss möglich sein. Das Fenster zum Lüften öffnen müssen gilt bereits als nicht praktikabel für ausreichenden Feuchteschutz.

Außenluftdurchlasselemente sind hier eine interessante Möglichkeit mit geringem Aufwand, minimalinvasiv, Abhilfe zu schaffen.

Sie werden in den Fensterrahmen montiert und ersetzen ein Stück der Fensterdichtung. Zugerscheinungen oder sonstige Beeinträchtigungen des Komforts entstehen hierbei nicht. Auch der Einbruchschutz bleibt erhalten.

 

Wir erstellen Ihnen gerne einen DIN 1946-6-konformen Fahrplan zur ausreichenden Belüftung Ihrer Räumlichkeiten, ein sogenanntes Lüftungskonzept. In diesem wird aufgezeigt, ob Sie aktiv Lüftungsmaßnahmen ergreifen müssen oder ob der natürliche Luftwechsel ausreichend ist.

 

Ist eine Maßnahme erforderlich, erläutern wir Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt und bieten Ihnen auch den Einbau von Außenluftdurchlasselementen an.

 

Wir sind auch der richtige Ansprechpartner, wenn es um Ihr Mietobjekt geht. Bedenken Sie, dass Feuchtigkeitsschäden und Schimmel einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Mieter und Vermieter sind.